Geldauflagen

Wenn du Guten etwas schenkst, dann schenkst du einen Teil dir selber.

Publilius Syrus, 1. JH v. Chr.

Informationen für Zuweisende

Uns zugewiesene Bußgelder und Geldauflagen helfen dem Löschzug Almoshof besser Hilfe leisten zu können. Als Strafrichterin, Strafrichter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen nachhaltig unterstützen. Die finanziellen Auflagen kommen satzungsgemäß den Bürgerinnen und Bürgern Nürnbergs im Sinne des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung zu Gute.

Als Freiwillige Feuerwehr Almoshof e. V. sind wir ein vom Finanzamt Nürnberg gemeinnützig anerkannter Förderverein für den Löschzug Almoshof der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg. Der Zweck des Vereins ist laut Vereinssatzung die Förderung des Brandschutzes in Form von Gewinnung neuer Einsatzkräfte und Beschaffung von zusätzlicher Ausrüstung für den Löschzug Almoshof.

Der Freiwillige Feuerwehr Almoshof e. V. ist als Empfänger von Zuweisungen von Geldauflagen berechtigt und in der regionalen Liste des Landesgerichts Nürnberg-Fürth eingetragen.

Ihre Geldauflage ist bei uns in guten Händen

Wir garantieren Ihnen:

  • die zuverlässige und zügige Benachrichtigung über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • ein separates Geldauflagenkonto
  • die strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • fristgerechter Rechenschaftsbericht über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen
  • ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck
  • anerkannte Gemeinnützigkeit mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nürnberg

Informationen für Zahlungspflichtige

Müssen Sie eine Geldauflage an den Freiwillige Feuerwehr Almoshof e. V. leisten? Auch wenn Ihre Zahlung nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen für die fristgerechte Überweisung.

Bitte beachten Sie:

  • Wir können Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenrückzahlungen oder Zahlungsaufschübe verhandeln. Wenden Sie sich dafür bitte an das zuständige Gericht.
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.

Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur damit können wir die Zahlung Ihrer Auflage richtig zuordnen und sie dem Gericht fristgerecht bestätigen.

Bei Fragen zu Ihrer Zahlung wenden Sie sich bitte an uns.